Schwarze Kamera-Drohne mit vier Armen und Propellern, abgestellt auf einem Tisch

Drohnenwartung für A1/A3-Flüge: Kontrollen, Propeller und Akkupflege

Inhaltsverzeichnis
  1. Drohnenwartung für A1/A3: Die wichtigsten Grundlagen
  2. Drohnenwartung A1/A3 Grundlagen: Kurzantwort zur Prüfpflicht vor dem Start
  3. Was bedeutet „flugtauglich“ nach EU-Drohnenregeln?
  4. Warum die Flugtauglichkeit für Sicherheit und A1/A3-Compliance entscheidend ist
  5. DJI-Pre-Flight-Checks: Schritt-für-Schritt-Beispiele für die Praxis
  6. DJI Intelligent Flight Battery: Empfehlungen zu Lagerung und Wartung
  7. Häufig gestellte Fragen

Drohnenwartung für A1/A3: Die wichtigsten Grundlagen

Diese kompakte Übersicht fasst die wichtigsten Grundlagen der Drohnenwartung für A1/A3-Flüge zusammen.

  • Startkontrolle: Vor dem Flug müssen Sie als Fernpilot sicherstellen, dass das UAS den geplanten Flug sicher absolvieren kann; falls zutreffend, muss die direkte Fernidentifizierung aktiv und aktuell sein.
  • Herstellerpflicht: Sie müssen das UAS gemäß den Anweisungen des Herstellers einschließlich aller anwendbaren Einschränkungen betreiben.
  • Akku-Reserve: Die Akkuladung sollte für den geplanten Betrieb plus zusätzliche Energie für unvorhersehbare Ereignisse reichen.
  • Wettercheck: Die Wetterbedingungen sollten zu den im Herstellerhandbuch festgelegten Bedingungen passen.
  • DJI-Startfreigabe: Laut DJI ist die Drohne erst startbereit, wenn „Ready to Go“ erscheint und die App meldet, dass der Home Point aktualisiert wurde.

Drohnenwartung A1/A3 Grundlagen: Kurzantwort zur Prüfpflicht vor dem Start

Bei der Drohnenwartung für Flüge in den Unterkategorien A1 und A3 geht es im Kern um eine klare Pflicht. Vor dem Start müssen Sie als Fernpilot sicherstellen, dass Ihre Drohne den geplanten Flug sicher absolvieren kann. Außerdem müssen Sie sie nach den Anweisungen des Herstellers betreiben, einschließlich aller dort genannten Einschränkungen. So steht es in den EU-Regeln für unbemannte Luftfahrzeugsysteme, die die EASA in ihren Easy Access Rules zusammenfasst.

Im Alltag bedeutet das vor jedem Flug:

EASA-Regel UAS.OPEN.060: Der Fernpilot muss vor dem Start die sichere Durchführung des geplanten Fluges sicherstellen
Auszug aus den EASA-Regeln: Vor dem Start muss der Fernpilot sicherstellen, dass die Drohne den geplanten Flug sicher absolvieren kann.
  • Zustand prüfen: Ist das Fluggerät für genau diesen Flug in einem sicheren Zustand? Hat Ihre Drohne eine direkte Fernidentifizierung, muss diese aktiv und aktuell sein.
  • Herstellervorgaben einhalten: Anleitung, Grenzwerte und Einschränkungen des Herstellers gehören zu Ihrer Betriebspflicht. Sie sind mehr als ein unverbindlicher Tipp.
  • Energie planen: Die Akkuladung muss für den geplanten Flug reichen und zusätzlich Reserven für unvorhergesehene Ereignisse lassen.

Wie diese Prüfung in der Praxis aussieht, zeigt dieser Artikel am Beispiel von DJI-Kameradrohnen. Er behandelt die Kontrolle von Akku und Propellern, den Verbindungsaufbau und den Selbsttest sowie die Lagerung der Intelligent Flight Battery. Die DJI-Hinweise gelten für DJI-Modelle. Bei anderen Herstellern ist deren eigene Anleitung maßgeblich, denn genau auf diese Anleitung verweist die EU-Regel.

Falls Sie noch am Anfang stehen, erklärt unser Überblick A1/A3-Drohnenführerschein in 7 Schritten den Weg zum Kompetenznachweis. Weitere Praxisthemen finden Sie im Blog mit Drohnen-News, Regeln und Tipps. Einen Überblick über alle Nachweisstufen bietet die Seite Drohnenführerschein Deutschland: A1/A3, A2 und spezifische Kategorie.

Was bedeutet „flugtauglich“ nach EU-Drohnenregeln?

Die EASA-Texte verwenden für den Sollzustand der Drohne die Formulierung „fit to fly“. Der Fernpilot soll sicherstellen, dass das UAS flugtauglich ist und den Anweisungen und Einschränkungen des Herstellers entspricht. Bei einem selbst gebauten UAS gilt stattdessen die bewährte Praxis. Aus den Regeln ergeben sich drei Merkmale, die den Begriff greifbar machen.

Flugtauglich für den beabsichtigten Flug

Die Pflicht ist an den konkreten Flug gekoppelt. Die Drohne muss in einem Zustand sein, der den beabsichtigten Flug sicher ermöglicht. Ein einmal erteiltes „Alles in Ordnung“ gilt also nicht dauerhaft. Was für einen kurzen Flug ausreicht, kann für eine längere Mission zu knapp sein, etwa wenn der Akku die geplante Flugzeit samt Reserve nicht abdeckt. Deshalb gehört die Prüfung vor jeden Start.

Der Hersteller setzt den Maßstab

Welche Grenzen gelten, legt nicht der Pilot nach Gefühl fest, sondern die Herstellerdokumentation. Das betrifft auch das Wetter. Nach den EASA-Hinweisen soll geprüft werden, ob die Wetterbedingungen beim Start und die für die gesamte Flugdauer erwarteten Bedingungen zu den Angaben im Herstellerhandbuch passen. Flugtauglich heißt also nicht nur „technisch intakt“. Die Drohne muss auch innerhalb der vom Hersteller definierten Einsatzgrenzen betrieben werden.

Was außer dem Fluggerät dazugehört

Die EASA nennt neben dem Zustand des UAS weitere Punkte, die der Fernpilot vor dem Flug sicherstellen soll:

  • Nutzlast: Eine mitgeführte Nutzlast muss ordnungsgemäß befestigt und installiert sein. Sie muss die Grenzen für Masse und Schwerpunkt des Fluggeräts einhalten.
  • Akkuladung: Die Ladung muss für den geplanten Betrieb reichen und zusätzliche Energie für unvorhersehbare Ereignisse bereithalten.
  • Fernidentifizierung: Falls zutreffend, muss die direkte Fernidentifizierung aktiv und auf dem aktuellen Stand sein.

Wo die Verantwortung nicht endet

Die Prüfung vor dem Start ist eine Momentaufnahme. Die Verantwortung des Fernpiloten reicht darüber hinaus. Während des Flugs muss er die Drohne in Sichtweite (VLOS) halten und den umgebenden Luftraum aufmerksam beobachten. Er muss den Flug abbrechen, wenn der Betrieb ein Risiko für andere Luftfahrzeuge, Menschen, Tiere, Umwelt oder Eigentum darstellt. Zeigt sich ein technisches Problem erst in der Luft, gilt deshalb dieselbe Logik wie vor dem Start: Sicherheit hat Vorrang vor dem Flugplan.

Warum die Flugtauglichkeit für Sicherheit und A1/A3-Compliance entscheidend ist

Wer eine Drohne ab 250 Gramm in den Unterkategorien A1 und A3 sicher und legal fliegen möchte, braucht zunächst einen Nachweis für Fernpiloten. Laut Luftfahrt-Bundesamt belegt dieses Zertifikat, dass Sie die Regeln kennen und Ihre Drohne sicher führen können. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 bestätigt eine ausreichende Kompetenz für das Steuern eines UAS mit relativ niedrigem Gefährdungspotenzial. Dieses niedrige Risiko gilt aber nur, solange das Fluggerät selbst mitspielt.

Sicherheit: Fehler am Boden statt in der Luft finden

Ein beschädigter Propeller, ein zu schwacher Akku oder eine gestörte Funkverbindung fallen am Boden in wenigen Minuten auf. In der Luft lassen sie sich dagegen kaum noch beheben. Die Pflicht zur Zustandsprüfung verlagert die Fehlersuche bewusst vor den Start. Die Pflicht, den Flug bei einem Risiko abzubrechen, deckt die Phase danach ab. Beide zusammen ergeben eine durchgehende Sicherheitskette.

Compliance: Die A1/A3-Zertifizierung allein reicht nicht

Die A1/A3-Zertifizierung betrifft Sie als Person. Die Pflichten zum Zustand der Drohne und zur Einhaltung der Herstelleranweisungen betreffen jeden einzelnen Flug. Ein gültiger Kompetenznachweis ersetzt also nicht die Kontrolle vor dem Start. Wer eine Drohne entgegen den Einschränkungen des Herstellers betreibt, zum Beispiel bei Wetterbedingungen außerhalb der Angaben im Handbuch, verstößt gegen eine Betriebspflicht, auch wenn das Zertifikat in der Tasche steckt.

Prüfungswissen und Praxis verbinden

Die Online-Theorieprüfung des LBA besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus 9 Fachgebieten. Bestanden hat, wer mindestens 75 % richtig beantwortet. Wer die Pflichten des Fernpiloten verstanden hat, statt sie nur auswendig zu lernen, kann sie in der Prüfung und am Startplatz gleichermaßen anwenden. Wie Prüfungsfragen zu diesen Themen formuliert sein können, zeigt unser Beitrag zu Prüfungsfragen und Antworten der A1/A3-Drohnenprüfung.

Optionaler nächster Schritt: Wenn Sie zusätzlich mit eigenem Übungsmaterial lernen möchten, finden Sie hier unser Fragen-PDF zur A1/A3-Drohnenprüfung Deutschland. Es ist ein freiwilliges Lernangebot und kein Bestandteil des offiziellen LBA-Trainings oder der LBA-Prüfung.

DJI-Pre-Flight-Checks: Schritt-für-Schritt-Beispiele für die Praxis

Die EU-Regeln sagen, dass Sie die Flugtauglichkeit sicherstellen müssen. Die Herstelleranleitung zeigt, wie das bei Ihrem Modell konkret aussieht. DJI beschreibt für seine Kameradrohnen eine kurze Abfolge von Kontrollen vor dem Start. Sie ist keine Werkstatt-Wartung, sondern eine Routine, die vor jedem Flug in wenigen Minuten erledigt ist. Die folgende Checkliste gibt die DJI-Empfehlungen in der empfohlenen Reihenfolge wieder.

Checkliste vor dem Start (DJI-Kameradrohnen)

1. Energie prüfen

  • Ladestand der Fernsteuerung kontrolliert
  • Ladestand des Flugakkus kontrolliert

DJI weist darauf hin, dass ausreichend Ladung eine längere Akkulaufzeit und ein besseres Aufnahmeerlebnis ermöglicht. Aus regulatorischer Sicht reicht „ausreichend für das Foto“ allerdings nicht. Die Ladung muss den geplanten Flug plus Reserve abdecken.

2. Propeller kontrollieren

  • Propeller korrekt montiert
  • Keine Schäden und keine Verbiegungen erkennbar
  • Propeller lassen sich in alle Richtungen frei drehen

3. Verbindung herstellen, in dieser Reihenfolge

  • Mobilgerät mit der Fernsteuerung verbunden
  • Zuerst die Fernsteuerung, dann die Drohne eingeschaltet
  • Antennen der Fernsteuerung vollständig ausgeklappt
  • Verbindungsstatus (Linking) in der App bestätigt

4. Selbsttest auswerten

  • Nach dem Selbsttest die App auf Warnungen geprüft, etwa zu Kompass, IMU oder Sichtsensorsystem

5. Signal am Startplatz beurteilen

  • Signal am Startort für die Bildübertragung ausreichend

6. Startfreigabe abwarten

  • „Ready to Go“ wird angezeigt
  • Die App meldet, dass der Home Point aktualisiert wurde

Erst wenn beide Punkte des letzten Schritts erfüllt sind, ist die Drohne laut DJI startbereit. Bleibt eine Warnung aus dem Selbsttest bestehen oder fehlt die Startfreigabe, ist das ein klarer Hinweis, nicht zu starten und die Ursache zuerst zu klären.

Von der EU-Pflicht zur DJI-Kontrolle

Die Tabelle zeigt, welche Pflicht aus den EU-Regeln die einzelnen DJI-Schritte praktisch abdecken. So sehen Sie, warum jeder Punkt der Checkliste dazugehört und welche Punkte Sie zusätzlich selbst prüfen müssen.

Pflicht des Fernpiloten (EU)Praktische Umsetzung bei DJI
Drohne in einem Zustand, der den beabsichtigten Flug sicher ermöglichtPropeller auf Montage, Schäden, Verbiegungen und freie Drehbarkeit prüfen; Selbsttest-Warnungen zu Kompass, IMU und Sichtsensoren auswerten
Akkuladung reicht für den geplanten Betrieb plus ReserveLadestand von Flugakku und Fernsteuerung vor dem Flug kontrollieren
Betrieb nach HerstelleranweisungenEinschaltreihenfolge, ausgeklappte Antennen, Linking-Status sowie „Ready to Go“ und Home-Point-Meldung beachten
Wetter passt zu den Angaben im HerstellerhandbuchKein eigener Schritt in der DJI-Checkliste: Wetterdaten mit den Grenzwerten im Handbuch Ihres Modells abgleichen
Nutzlast befestigt, Masse- und Schwerpunktgrenzen eingehaltenKein eigener Schritt in der DJI-Checkliste: Anbauteile gegen die Herstellerangaben prüfen
Direkte Fernidentifizierung aktiv und aktuell (falls zutreffend)Kein eigener Schritt in der DJI-Checkliste: vor dem Flug gesondert kontrollieren

Die letzten drei Zeilen zeigen den Mehrwert dieser Zuordnung. Die Hersteller-Checkliste ist ein guter Kern, deckt aber nicht automatisch alle Punkte ab, die Sie als Fernpilot sicherstellen müssen. Bei Drohnen anderer Hersteller bauen Sie dieselbe Tabelle mit den Schritten aus deren Anleitung auf.

DJI Intelligent Flight Battery: Empfehlungen zu Lagerung und Wartung

Der Akku entscheidet mit darüber, ob die Ladung beim nächsten Flug für den geplanten Betrieb samt Reserve reicht. Wie Sie ihn zwischen den Flügen behandeln, wirkt sich direkt auf die nächste Kontrolle vor dem Start aus. DJI gibt für seine Intelligent Flight Batteries folgende Empfehlungen. Sie stehen hier in der Reihenfolge, in der sie im Alltag anfallen: vom Landen bis zur längeren Pause.

  1. Nach dem Flug abkühlen lassen, dann laden. Laden Sie den Akku erst, wenn er vollständig abgekühlt ist. Laut DJI kann das Laden im heißen Zustand den Akku beschädigen. Planen Sie bei mehreren Flügen hintereinander also Abkühlzeit ein, statt den Akku direkt aus der Drohne ans Ladegerät zu hängen.
  2. Vor längerer Pause auf Lagerladung bringen. Wird der Akku länger als 10 Tage nicht genutzt, entladen Sie ihn vor der Lagerung auf 40 bis 65 %. DJI beschreibt diesen Bereich als den Zustand, in dem die dritte Anzeige-LED leuchtet oder blinkt. Prüfen Sie im Zweifel die Anleitung Ihres Akkumodells.
  3. Nicht leer einlagern. Wird der Akku vollständig entladen gelagert, kann er tiefentladen und beschädigt werden.
  4. Richtig aufbewahren. Lagern Sie Intelligent Flight Batteries immer an einem gut belüfteten und trockenen Ort.
  5. Regelmäßig aktiv halten. Laden und entladen Sie den Akku etwa alle 3 Monate einmal. So bleibt er aktiv, was laut DJI seine Lebensdauer verlängern kann.
  6. Ruhezustand kennen. Wird ein entladener Akku längere Zeit gelagert, wechselt er in den Ruhezustand (Hibernation). Um ihn daraus zu holen, laden Sie ihn wieder auf.

So schließt sich der Kreis zur Kontrolle vor dem Start

Die Akkupflege ersetzt nicht die Kontrolle am Startplatz, sie bereitet sie vor. Ein Akku, der eingelagert war oder aus dem Ruhezustand kommt, sollte vor dem nächsten Einsatz vollständig geladen werden. Am Startplatz prüfen Sie dann den Ladestand wie in der Checkliste oben beschrieben. Erst dann können Sie beurteilen, ob die Energie für den geplanten Flug und eine Reserve für Unvorhergesehenes reicht. Diese Empfehlungen stammen von DJI und gelten für dessen Intelligent Flight Batteries. Für Akkus anderer Hersteller ist die jeweilige Herstelleranleitung maßgeblich.

Häufig gestellte Fragen

Welche Pflichten habe ich als Fernpilot vor dem Start?

Sie müssen vor jedem Start sicherstellen, dass die Drohne den geplanten Flug sicher absolvieren kann, also flugtauglich ist. Falls vorhanden, muss die direkte Fernidentifizierung aktiv und aktuell sein. Außerdem betreiben Sie das UAS nach den Anweisungen und Einschränkungen des Herstellers. Auch Nutzlast, Akkuladung mit Reserve und Wetterbedingungen gehören zu den Punkten, die Sie vor dem Flug prüfen müssen.

Welche Pre-Flight-Checks empfiehlt DJI für Kameradrohnen?

DJI empfiehlt vor dem Start, Fernsteuerung und Akku auf ausreichend Ladung zu prüfen sowie Propeller auf korrekte Montage, Schäden und freie Drehbarkeit zu kontrollieren. Danach verbinden Sie das Mobilgerät, schalten zuerst die Fernsteuerung, dann die Drohne ein und klappen die Antennen aus. Nach dem Selbsttest werten Sie Warnungen zu Kompass, IMU oder Sichtsensoren aus. Erst wenn die App „Ready to Go“ anzeigt und der Home Point aktualisiert wurde, ist die Drohne startbereit.

Wie lagere und pflege ich DJI Intelligent Flight Batteries richtig?

DJI empfiehlt, den Akku nach dem Flug erst wieder zu laden, wenn er vollständig abgekühlt ist. Wird er länger als 10 Tage nicht genutzt, entladen Sie ihn vor der Lagerung auf 40 bis 65 %. Lagern Sie den Akku gut belüftet und trocken, niemals vollständig entladen. Etwa alle 3 Monate sollten Sie ihn einmal laden und entladen, damit er aktiv bleibt. Ein längere Zeit entladener Akku kann in den Ruhezustand fallen; Aufladen holt ihn daraus zurück.

Bereit zu fliegen?

Alles, was Sie benötigen, um Ihre Drohnenprüfung zu bestehen, an einem Ort. Studieren Sie in Ihrem Tempo, fliegen Sie nach Ihren Bedingungen.

Heute zertifizieren →