Drohnenführerschein A1/A3 verlängern

David Florian David Florian August 20, 2026

Drohnenführerschein A1/A3 verlängern: die wichtigsten Fakten in Kürze

Sie möchten Ihren Drohnenführerschein A1/A3 verlängern? Dann sind vor allem zwei Zahlen entscheidend: Der vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ausgestellte EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist fünf Jahre gültig, und die Verlängerung starten Sie, sobald der Nachweis weniger als zwölf Monate gültig ist. Der komplette Vorgang läuft online in Ihrem LBA-Nutzerkonto – ein Behördentermin vor Ort ist dafür nicht vorgesehen.

Die Kernfakten auf einen Blick

FrageAntwort
Wie lange ist der Nachweis gültig?Die vom LBA ausgestellten Fernpiloten-Zertifikate (A1/A3, A2, STS) sind 5 Jahre gültig.
Ab wann kann ich verlängern?Sobald Ihr Kompetenznachweis A1/A3 weniger als 12 Monate gültig ist.
Wo läuft die Verlängerung?Online im LBA-Nutzerkonto über den Login exam.lba-openuav.de (Benutzername = Ihre E-Mail-Adresse).
Was ist zu absolvieren?Der Online-Ablauf im LBA-Portal umfasst den Online-Lehrgang mit Trainingsprüfung sowie eine Multiple-Choice-Prüfung mit 40 Fragen – ebenfalls online.
Was kostet es?Für die Verlängerung oder Änderung eines Fernpiloten-Nachweises erhebt das LBA eine Gebühr von 15,00 €.
Wie lange gilt der neue Nachweis?Die neue Gültigkeit berechnet sich ab dem Tag der Verlängerung – eine Restgültigkeit wird nicht angerechnet.
Wo bekomme ich das Dokument?Sie laden den Nachweis direkt im LBA-Nutzerkonto herunter und können ihn speichern oder ausdrucken.

Wie lange gilt der Drohnenführerschein – und warum das Datum zählt

Die Gültigkeit des Drohnenführerscheins A1/A3 ist auf fünf Jahre begrenzt. Das Ablaufdatum steht auf Ihrem Nachweis; maßgeblich ist also nicht, wann Sie die Prüfung gefühlt „irgendwann” abgelegt haben, sondern das konkrete Datum auf dem Dokument.

Wichtig ist dieses Datum, weil der EU-Kompetenznachweis A1/A3 keine reine Formalie ist: Das Absolvieren eines EU-Kompetenznachweises A1/A3 ist für alle Fernpiloten verpflichtend, die in der offenen Betriebskategorie mit einem UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250 g oder mehr fliegen wollen. Wer also mit einer typischen Kamera- oder FPV-Drohne oberhalb dieser Gewichtsgrenze unterwegs ist, braucht einen gültigen Nachweis – und ein abgelaufenes Dokument ist kein gültiger Nachweis. Den rechtlichen Rahmen dahinter, von den Betriebskategorien bis zu den Pflichten der Fernpiloten, fasst unser Überblick zur aktuellen EU-Drohnenverordnung zusammen.

Ein Detail, das viele Piloten überrascht

Die neue Laufzeit beginnt am Tag der Verlängerung, ohne dass Ihnen die restliche Gültigkeit angerechnet wird. Wer sehr früh verlängert, verschenkt also einen Teil der noch offenen Laufzeit. Wer zu lange wartet, riskiert dagegen, ohne gültigen Nachweis dazustehen. Das Zwölf-Monats-Fenster ist damit gleichzeitig Ihr Zeitpuffer und Ihre Planungsgrundlage: Sie können den Vorgang in Ruhe erledigen, bevor das Ablaufdatum erreicht ist.

Wie lange das LBA im Einzelfall für die Bearbeitung braucht, hängt vom Verfahren ab und wird nicht pauschal beziffert. Planen Sie deshalb spürbar Luft ein und legen Sie sich eine Erinnerung – zum Beispiel drei bis vier Monate vor Ablauf – statt in der letzten Woche zu starten. Die offiziellen Angaben zur Verlängerung veröffentlicht das LBA auf seiner Seite zur Verlängerung der Fernpiloten-Zertifikate.

Verlängerung des Drohnenführerscheins A1/A3: Schritt für Schritt im LBA-Nutzerkonto

Die Verlängerung des Drohnenführerscheins A1/A3 erledigen Sie in derselben Umgebung, in der Sie Ihren Nachweis ursprünglich erhalten haben: im LBA-Nutzerkonto. Der Ablauf ist deshalb überschaubar, wenn Sie ihn in der richtigen Reihenfolge angehen.

Das sollten Sie vorher bereitlegen

Zwingend brauchen Sie vor allem eines: den Zugang zu Ihrem LBA-Nutzerkonto. Praktisch bewährt hat sich diese kurze Vorbereitung:

  • Zugangsdaten: Ihr Benutzername ist die E-Mail-Adresse, mit der Ihr Konto beim LBA angelegt wurde. Prüfen Sie vorab, ob Sie auf dieses Postfach noch Zugriff haben – dort landen Bestätigungen und ein etwaiger Link zum Zurücksetzen des Passworts.
  • Ihr aktueller Nachweis: Halten Sie das PDF oder eine Kopie bereit, um Ablaufdatum und Fernpiloten-ID schnell zur Hand zu haben.
  • Ein Zahlungsmittel: Für die anfallende Gebühr sollten Sie eine im Portal angebotene Zahlungsart einsatzbereit haben.
  • Ungestörte Zeit und stabile Technik: Rechner oder Laptop mit verlässlicher Internetverbindung, damit Lehrgang und Prüfung nicht mitten im Ablauf abbrechen.

Eine darüber hinausgehende, formale Dokumentenliste ist für den Online-Weg nicht erforderlich – Sie bewegen sich in einem bestehenden Konto, in dem Ihre Daten bereits hinterlegt sind. Sollten sich Name oder Adresse geändert haben, klären Sie die Aktualisierung am besten vor der Verlängerung, weil das LBA Änderungen eines Fernpiloten-Nachweises gebührenrechtlich wie eine Verlängerung behandelt.

Schritt für Schritt: so verlängern Sie den Nachweis

  1. Restgültigkeit prüfen. Sehen Sie auf Ihrem A1/A3-Nachweis nach dem Ablaufdatum. Das offizielle Verlängerungsfenster öffnet sich, sobald der Nachweis weniger als 12 Monate gültig ist. Liegt der Ablauf noch weiter in der Zukunft, notieren Sie sich den Starttermin – und bedenken Sie, dass die neue Laufzeit ohnehin erst ab dem Tag der Verlängerung zählt.
  2. Im LBA-Nutzerkonto anmelden. Melden Sie sich über den Login https://exam.lba-openuav.de/ an. Der Benutzername ist Ihre E-Mail-Adresse. Legen Sie kein neues Konto an, solange Sie Zugriff auf das bestehende haben – Ihr vorhandener Nachweis ist mit diesem Konto verknüpft.
  3. Den vorgesehenen Online-Ablauf durcharbeiten. Im Portal führt der Weg über den Online-Lehrgang mit Trainingsprüfung. Die Lerninhalte deckten schon beim Erstnachweis die klassischen Themen ab – Luftrecht, Betriebsverfahren, Sicherheit, menschliche Leistungsfähigkeit und allgemeine UAS-Kenntnisse. Welche Module Ihnen konkret angezeigt werden, sehen Sie nach dem Login in Ihrem Konto.
  4. Die Prüfung mit 40 Fragen ablegen. Anschließend ist – ebenfalls online – eine Multiple-Choice-Prüfung mit 40 Fragen zu absolvieren. Nehmen Sie sich dafür einen ruhigen Zeitblock und lesen Sie jede Frage vollständig, bevor Sie antworten; die Formulierungen sind bewusst präzise.
  5. Verlängerung abschließen und Gebühr zahlen. Bestätigen Sie im Portal den Vorgang und entrichten Sie die ausgewiesene Gebühr. Für die Verlängerung oder Änderung eines Fernpiloten-Nachweises setzt das LBA 15,00 € an. Bewahren Sie den Zahlungsbeleg auf, bis der neue Nachweis vorliegt.
  6. Aktualisierten Nachweis herunterladen. Im Anschluss können Sie den Nachweis direkt im LBA-Nutzerkonto herunterladen und speichern beziehungsweise ausdrucken. Kontrollieren Sie dabei das neue Ablaufdatum und legen Sie das Dokument dort ab, wo Sie es im Einsatz griffbereit haben.
Anmeldung im LBA-Nutzerkonto zur Verlängerung des Kompetenznachweises A1/A3, wenn die Restgültigkeit unter zwölf Monaten liegt.
Die Verlängerung des Kompetenznachweises A1A3 läuft online über das LBA Nutzerkonto sobald die Restgültigkeit unter zwölf Monaten liegt

Timing richtig planen: ein Rechenbeispiel

Weil die neue Gültigkeit ab dem Tag der Verlängerung berechnet wird und die Restgültigkeit nicht angerechnet wird, verschiebt jede Verlängerung Ihr persönliches Stichdatum:

  • Ihr Nachweis läuft am 1. Dezember 2026 ab.
  • Ab dem 1. Dezember 2025 liegt die Restgültigkeit unter zwölf Monaten – das Verlängerungsfenster ist offen.
  • Verlängern Sie am 10. März 2026, startet die neue Fünf-Jahres-Laufzeit an diesem Tag; die verbleibenden knapp neun Monate verfallen.

Daraus folgt eine einfache Faustregel: Verlängern Sie nicht am ersten möglichen Tag, aber auch nicht in der letzten Woche. Ein Zeitfenster von etwa drei bis vier Monaten vor Ablauf gibt Ihnen Puffer für Lehrgang, Prüfung, Zahlung und einen eventuellen zweiten Prüfungsanlauf, ohne dass Sie viel Restlaufzeit verschenken. Tragen Sie das Ablaufdatum am besten als Kalendererinnerung ein – ein automatischer Hinweis ist nichts, worauf Sie sich verlassen sollten.

Optional: Wissen vor der 40-Fragen-Prüfung auffrischen

Wer fünf Jahre lang geflogen ist, hat die Praxis im Griff – bei Detailfragen zu Luftraum, Gewichtsklassen oder Betriebsregeln lohnt sich vor der Prüfung dennoch ein kurzer Blick in die Theorie. Ganz freiwillig und unabhängig vom offiziellen LBA-Ablauf können Sie dafür unsere Übersicht der A1/A3-Prüfungsfragen zum Auffrischen nutzen. Das ist ein reines Lernangebot: Vorgeschrieben ist ausschließlich der Weg, den das LBA in Ihrem Nutzerkonto vorgibt.

Optionaler nächster Schritt: Wenn Sie strukturiert üben möchten, finden Sie in unserem A1/A3-Fragen-PDF mit über 500 prüfungsnahen Fragen und Erklärungen Übungsmaterial zum Wiederholen. Für die Verlängerung selbst ist das nicht erforderlich.

Häufige Stolpersteine – und wie Sie sie umgehen

Login funktioniert nicht. Der Benutzername ist die E-Mail-Adresse. Probieren Sie zuerst alle Adressen, die Sie vor Jahren beim LBA verwendet haben könnten, und nutzen Sie die Passwort-Zurücksetzen-Funktion, bevor Sie ein neues Konto anlegen. Ein Zweitkonto trennt Sie von Ihrem bisherigen Nachweis.

Sie sind unsicher, ob Ihr Fenster schon offen ist. Solange die Restgültigkeit zwölf Monate oder mehr beträgt, ist der Verlängerungsweg über das Nutzerkonto noch nicht der vorgesehene Pfad. Warten Sie in diesem Fall, statt einen Neuerwerb anzustoßen.

Der Nachweis ist bereits abgelaufen. Dann greift das beschriebene Verlängerungsfenster – das ausdrücklich an eine noch bestehende Restgültigkeit von unter zwölf Monaten anknüpft – nicht mehr in gleicher Weise. Zum weiteren Vorgehen in dieser Situation macht das LBA auf seiner Verlängerungsseite keine allgemein übertragbare Zusage; klären Sie Ihren Fall deshalb direkt beim Luftfahrt-Bundesamt über die offiziellen Anforderungen für Fernpiloten, bevor Sie wieder mit einer Drohne ab 250 g in der offenen Kategorie starten. Denn für diese Flüge ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 verpflichtend – ohne gültigen Nachweis fehlt Ihnen der geforderte Kompetenznachweis.

Kleine Drohne, große Frage. In der Unterkategorie A1 ist der Kompetenznachweis A1/A3 für UAS der Klasse C0 und für Drohnen mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 250 g nicht verpflichtend. Das LBA empfiehlt trotzdem, den kostenlosen Online-Trainingskurs abzuschließen. Wenn Ihre Flotte inzwischen ausschließlich aus solchen Leichtgewichten besteht, kann eine Verlängerung fachlich sinnvoll, aber für diese Flüge nicht zwingend sein.

Was kostet die Verlängerung des Drohnenführerscheins A1/A3?

Für die Kostenfrage gilt eine klare Unterscheidung: Eine Verlängerung ist gebührenrechtlich etwas anderes als eine Erstausstellung nach Online-Theorieprüfung. Das LBA weist beide Vorgänge getrennt aus.

VorgangGebühr des LBAWann relevant
Verlängerung oder Änderung eines Fernpiloten-Nachweises15,00 €Ihr A1/A3-Nachweis besteht und wird verlängert bzw. geändert
Abnahme der Online-Theorieprüfung und Ausstellung eines EU-Kompetenznachweises A1/A325,00 €Erwerb bzw. Neuausstellung des Nachweises über die Online-Theorieprüfung
Online-Trainingskurs des LBAkostenlosLern- und Auffrischungsangebot des LBA

Was das für Ihre Planung bedeutet

Die Verlängerung ist der günstigere Weg – vorausgesetzt, Sie bewegen sich im offiziellen Fenster mit einer Restgültigkeit von unter zwölf Monaten. Wer dieses Fenster verstreichen lässt, verliert nicht nur Zeit, sondern verlagert die Kostenfrage möglicherweise auf den teureren Vorgang der Prüfung mit Neuausstellung. Genau deshalb lohnt sich die Kalendererinnerung mehr als jede Rechenkunst.

Wichtig für die häufige Suchfrage „Drohnenführerschein verlängern kostenlos”: Kostenlos ist das Lernangebot, nicht der Verwaltungsakt. Der Online-Trainingskurs des LBA steht ohne Gebühr zur Verfügung, für die Verlängerung oder Änderung des Nachweises selbst fällt die genannte Gebühr an.

Bitte die aktuellen Beträge prüfen

Gebührenbeträge werden über das Gebührenverzeichnis des LBA festgesetzt und können angepasst werden. Behandeln Sie die Zahlen in der Tabelle deshalb als Orientierung und prüfen Sie den für Sie gültigen Betrag unmittelbar vor der Zahlung:

  • im aktuellen Gebührenverzeichnis bzw. in den Gebührenhinweisen des LBA,
  • in der Kostenanzeige des Portals, bevor Sie den Zahlungsvorgang bestätigen,
  • ergänzend auf der LBA-Seite zu den Anforderungen an Fernpiloten.

Weicht der im Portal ausgewiesene Betrag von Ihrer Erwartung ab, ist der im Verfahren angezeigte Betrag maßgeblich. Ein Screenshot der Kostenanzeige und der Zahlungsbeleg sind für Ihre Unterlagen erfahrungsgemäß hilfreich – gerade wenn die Verlängerung betrieblich abgerechnet wird.

A2-Fernpilotenzeugnis verlängern: Abgrenzung zur A1/A3-Verlängerung

Wenn Sie zusätzlich das Fernpilotenzeugnis A2 besitzen, gilt dafür ein eigener Weg – der A1/A3-Ablauf im LBA-Nutzerkonto lässt sich nicht einfach übertragen.

NachweisGültigkeitWeg zur Verlängerung
Kompetenznachweis A1/A35 JahreAnmeldung im LBA-Nutzerkonto, sobald die Restgültigkeit unter 12 Monaten liegt
Fernpilotenzeugnis A25 JahreEntweder ein höherwertigeres Zertifikat (STS) absolvieren oder eine (Online-)Auffrischungsschulung bzw. erneute Prüfung bei einer benannten Prüfstelle
Fernpilotenzeugnis STS5 Jahre(Online-)Auffrischungsschulung oder erneute Prüfung bei einer benannten Prüfstelle

Beim A2- und STS-Nachweis ist die Verlängerung auch dann über diesen Weg möglich, wenn Sie den Nachweis zuvor im Ausland absolviert haben.

Ein Punkt, der bei Kombi-Zertifikaten oft übersehen wird: Wird ein höherwertiger Nachweis erworben, gilt das Ablaufdatum dieses Nachweises für alle auf dem kombinierten Zertifikat abgebildeten Ausprägungen (Symbole A1/A3, A2, STS). Prüfen Sie deshalb vor dem nächsten Schritt, welches Datum auf Ihrem Dokument tatsächlich steht – gegebenenfalls hängt die Fälligkeit Ihrer A1/A3-Ausprägung am Ablaufdatum der höherwertigen Qualifikation.

Welcher Nachweis für Ihre Drohne und Ihr Einsatzszenario der richtige ist – A1/A3, A2 oder die spezifische Kategorie – zeigt unsere Übersicht zum Drohnenführerschein in Deutschland.

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