Inhaltsverzeichnis
- Wetter und Sichtkontakt in der offenen Kategorie
- Kurzantwort: Wetter mit den Herstellerangaben abgleichen
- Definition: Was „unmittelbarer Sichtkontakt“ in der offenen Kategorie bedeutet
- Warum Wetter, Flugzustand und Sichtkontakt die Go/No-Go-Entscheidung bestimmen
- Grenzen der VLOS-Pflicht: Was zählt und was nicht
- Verwandte Themen: A1/A3-Zertifizierungstraining und offene Kategorie
- Häufig gestellte Fragen
Wetter und Sichtkontakt in der offenen Kategorie
Für die Flugentscheidung sind vor allem folgende Punkte wichtig:
- Herstellergrenzen sind Pflicht: Die EU-Verordnung verlangt, dass Sie das UAS nach den Herstelleranweisungen und innerhalb aller dort genannten Einschränkungen betreiben. Dort stehen auch die Grenzen für Wind, Niederschlag und Temperatur.
- Wetter für den ganzen Flug prüfen: Die EASA-Leitlinien empfehlen, vor dem Start zu prüfen, ob die aktuellen und die für die gesamte Flugdauer erwarteten Wetterbedingungen mit dem Herstellerhandbuch vereinbar sind.
- Sichtkontakt mit bloßem Auge: Die Drohne muss während des gesamten Fluges ohne Hilfsmittel sichtbar bleiben. Ausnahmen sieht die Verordnung nur für den Follow-me-Modus und den Einsatz eines UA-Beobachters vor.
- Entfernung an Sicht und Hindernisse anpassen: Eine feste Meterzahl gibt es nicht. Fliegen Sie nur so weit, dass Sie die Drohne klar erkennen und ihren Abstand zu Hindernissen beurteilen können.
- Luftraum beobachten, notfalls abbrechen: Beobachten Sie den Luftraum um die Drohne laufend und brechen Sie den Flug ab, sobald er andere Luftfahrzeuge, Menschen, Tiere, die Umwelt oder Sachen gefährdet.
- Akku mit Reserve: Die Akkuladung sollte für den geplanten Flug und zusätzlich für unvorhersehbare Ereignisse reichen – Wind und Kälte verkürzen die Flugzeit.
Kurzantwort: Wetter mit den Herstellerangaben abgleichen
Feste Grenzwerte für Wind, Regen oder Sichtweite nennt die LBA-Übersicht zur offenen Kategorie nicht. Maßgeblich sind die Betriebsgrenzen Ihres konkreten UAS: Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 verpflichtet Sie, das UAS nach den Herstelleranweisungen einschließlich aller anwendbaren Einschränkungen zu betreiben (UAS.OPEN.060). Die EASA-Leitlinien empfehlen ergänzend, vor dem Start zu prüfen, ob das aktuelle und das für die gesamte Flugdauer erwartete Wetter mit dem Herstellerhandbuch vereinbar ist – nicht nur zum Startzeitpunkt.
Unabhängig vom Wetter gilt die Pflicht zum Sichtkontakt: Die Drohne muss während des gesamten Fluges unmittelbar sichtbar bleiben, sofern Sie nicht im Follow-me-Modus fliegen oder ein UA-Beobachter Sie unterstützt. Gutes Wetter ersetzt keinen Sichtkontakt – und guter Sichtkontakt ersetzt keine Wetterprüfung.

Weiterführende Seiten: Offizielle Prüfungsfragen und Antworten zur A1/A3-Drohnenprüfung · Drohnenführerschein in Deutschland.
Definition: Was „unmittelbarer Sichtkontakt“ in der offenen Kategorie bedeutet
Das LBA beschreibt die offene Kategorie über eine Reihe von Grundvoraussetzungen. Ein Drohnenbetrieb gilt danach als „offen“, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:
- maximale Flughöhe von 120 m über Grund
- unmittelbarer Sichtkontakt zum UAS während des gesamten Fluges beziehungsweise Flug mit eingeschaltetem Follow-me-Modus
- höchstzulässige Startmasse (MTOM) des UAS von 25 kg
- kein Transport gefährlicher Güter
- kein Abwurf von Gegenständen
- Beachtung der geografischen Gebiete
Nachlesen können Sie diese Aufzählung in den Drohnen-FAQ des Luftfahrt-Bundesamts. Rechtsgrundlage ist Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Er verlangt, dass die Drohne jederzeit in Sichtverbindung (VLOS) bleibt – außer beim Flug im Follow-me-Modus oder beim Einsatz eines UA-Beobachters.
„Unmittelbar“ heißt: Sie sehen die Drohne selbst, mit bloßem Auge. Die Verordnung definiert VLOS als ununterbrochenen Sichtkontakt ohne Hilfsmittel, der es Ihnen erlaubt, die Flugbahn gegenüber anderen Luftfahrzeugen, Menschen und Hindernissen zu kontrollieren (Art. 2 Nr. 7 VO (EU) 2019/947). Eine Korrekturbrille oder Kontaktlinsen sind erlaubt, ein Fernglas oder das Kamerabild auf dem Display nicht. „Während des gesamten Fluges“ heißt: vom Start bis zur Landung, ohne Unterbrechung.

Wie weit die Drohne entfernt sein darf, legt keine Meterzahl fest. Nach den EASA-Leitlinien hängt die mögliche VLOS-Distanz von der Größe der Drohne und den Bedingungen vor Ort ab, insbesondere von der Sicht und von Hindernissen. Auf einer freien Fläche mit ungehinderter Sicht bis zum Horizont darf die Drohne nur so weit fliegen, wie sie klar sichtbar bleibt. Sind Hindernisse vorhanden, sollten Sie die Entfernung so weit verringern, dass Sie den Abstand der Drohne zum jeweiligen Hindernis beurteilen können.
Während des Fluges sind Ihre Pflichten in der Verordnung ausdrücklich geregelt (UAS.OPEN.060): Sie müssen die Drohne in VLOS halten und den umgebenden Luftraum gründlich beobachten, um Zusammenstöße mit bemannten Luftfahrzeugen zu vermeiden. Entsteht durch den Betrieb ein Risiko für andere Luftfahrzeuge, Menschen, Tiere, die Umwelt oder Sachen, müssen Sie den Flug abbrechen.
Warum Wetter, Flugzustand und Sichtkontakt die Go/No-Go-Entscheidung bestimmen
Die Go/No-Go-Entscheidung hängt nicht allein vom Sichtkontakt ab. Verbindlich ist: Sie betreiben das UAS nach den Herstelleranweisungen und innerhalb der dort genannten Betriebsgrenzen. Ob das Wetter dazu passt, prüfen Sie nach den EASA-Leitlinien für den Start und für die gesamte erwartete Flugdauer. Maßgeblich sind die Grenzen Ihres konkreten UAS – nicht ein pauschaler Wetterwert.

Wind, Regen und Sicht: Wo die Grenzen stehen
Weil die Regeln der offenen Kategorie auf die Herstelleranweisungen verweisen, finden Sie die konkreten Wettergrenzen im Handbuch beziehungsweise in den technischen Daten Ihrer Drohne:
- Wind: Viele Hersteller geben eine maximale Windgeschwindigkeit an, bei der die Drohne noch betrieben werden kann. Bedenken Sie, dass der Wind in der Höhe oft stärker ist als am Boden und dass Gebäude, Bäume und Gelände Böen und Verwirbelungen verursachen können. Ein Rückflug gegen den Wind kostet zusätzlich Akkuleistung.
- Regen und Schnee: Ob die Drohne gegen Wasser geschützt ist, zeigt die Schutzart (IP-Code) im Handbuch. Viele Handbücher schließen Flüge bei Regen oder Schnee ausdrücklich aus. Ist kein Wasserschutz angegeben, sollte die Drohne bei Niederschlag am Boden bleiben.
- Temperatur: Das Handbuch nennt einen zulässigen Betriebstemperaturbereich. Bei Kälte sinkt die nutzbare Akkukapazität, die Flugzeit wird kürzer.
- Sicht: Nebel, Dunst, Niederschlag, Gegenlicht und Dämmerung verringern die Entfernung, auf die Sie die Drohne noch klar erkennen. Passen Sie die Distanz entsprechend an. Wer nachts fliegt, muss nach der EU-Verordnung ein grünes Blinklicht an der Drohne aktivieren.
Liegt das erwartete Wetter außerhalb einer dieser Herstellergrenzen, ist der Flug nicht mehr von den Herstelleranweisungen gedeckt – und damit nicht zulässig.
Prüfpunkte vor dem Start
Prüfen Sie vor dem Flug:
- Sind die aktuellen und für die gesamte Flugdauer erwarteten Wetterbedingungen mit dem Herstellerhandbuch vereinbar?
- Haben Sie die geografischen Gebiete am Flugort geprüft und den Betriebsbereich auf Hindernisse und unbeteiligte Personen kontrolliert?
- Ist das UAS in einem Zustand, in dem es den geplanten Flug sicher beenden kann, und ist gegebenenfalls die direkte Fernidentifizierung aktiv und aktuell?
- Ist eine mitgeführte Nutzlast sicher befestigt und innerhalb der Masse- und Schwerpunktgrenzen angebracht?
- Reicht der Akkustand für den geplanten Flug und als Reserve für unvorhersehbare Ereignisse – auch bei Wind und Kälte?
- Können Sie die Drohne im unmittelbaren Sichtkontakt halten und zugleich den umgebenden Luftraum auf bemannte Luftfahrzeuge beobachten?
Lautet die Antwort auf einen dieser Punkte „Nein“, starten Sie nicht.
Grenzen der VLOS-Pflicht: Was zählt und was nicht
Rund um den Sichtkontakt halten sich einige Missverständnisse. Diese Abgrenzungen helfen bei der Einordnung.
Was zählt:
- Eigener Sichtkontakt: Sie sehen die Drohne selbst, mit bloßem Auge und durchgehend vom Start bis zur Landung. Korrekturbrille oder Kontaktlinsen sind erlaubt.
- Follow-me-Modus in A1: Die Verordnung regelt die Follow-me-Ausnahme für die Unterkategorie A1. Bei aktivem Follow-me-Modus darf die Drohne dort abweichend von der VLOS-Pflicht bis zu 50 Meter vom Fernpiloten entfernt fliegen (UAS.OPEN.020).
- UA-Beobachter: Ein Beobachter, der direkt neben Ihnen steht und die Drohne mit bloßem Auge im Blick behält, darf Sie unterstützen – etwa wenn Sie mit Videobrille (FPV) fliegen. Zwischen Ihnen muss eine klare und wirksame Kommunikation bestehen (UAS.OPEN.060). Die Verantwortung für den Flug bleibt bei Ihnen.
Was nicht ausreicht:
- Nur das Livebild oder ein Fernglas: VLOS bedeutet Sichtkontakt ohne Hilfsmittel. Wer die Drohne ausschließlich über Display, Videobrille oder Fernglas verfolgt, fliegt nicht in VLOS – es sei denn, ein UA-Beobachter neben Ihnen hält den Sichtkontakt mit bloßem Auge.
- Eine gedachte Mindestdistanz: Es gibt keinen Meterwert, bis zu dem Sie „automatisch“ auf der sicheren Seite wären. Maßgeblich bleibt, ob Sie die Drohne tatsächlich klar sehen und ihren Abstand zu Hindernissen beurteilen können.
- Sichtkontakt als Freifahrtschein: VLOS ist nur eine von mehreren Grundvoraussetzungen. Auch bei bester Sicht gelten die 120 m über Grund, die MTOM von 25 kg, das Verbot von Gefahrguttransport und Abwürfen, die geografischen Gebiete – und die Wettergrenzen des Herstellers.
- Follow-me als Ausnahme von allem: Der Follow-me-Modus ersetzt nur den Sichtkontakt, und zwar im Rahmen der A1-Regel bis 50 Meter. Herstellergrenzen, Wetterprüfung und alle übrigen Grundvoraussetzungen bleiben bestehen.
Verwandte Themen: A1/A3-Zertifizierungstraining und offene Kategorie
Wetterprüfung und Sichtkontakt sind Teil der Anforderungen der offenen Kategorie insgesamt. Für die Flugentscheidung zählen außerdem die Regeln Ihrer Unterkategorie (A1 oder A3) und die geografischen Gebiete am Flugort.
Zur Vorbereitung auf den Kompetenznachweis: A1/A3-Drohnenführerschein in 7 Schritten zur Prüfung.
Zum Üben: Fragen-und-Antworten-Paket zur A1/A3-Drohnenprüfung.
Häufig gestellte Fragen
Welche Windgeschwindigkeit ist für A1/A3-Flüge erlaubt?
Einen festen Windgrenzwert nennt die LBA-Übersicht zur offenen Kategorie nicht. Verbindlich ist die Grenze aus dem Herstellerhandbuch Ihrer Drohne, denn Sie müssen das UAS innerhalb der dort genannten Einschränkungen betreiben. Prüfen Sie den Wind für die gesamte Flugdauer und in der geplanten Flughöhe.
Welche Sichtweite ist für VLOS-Flüge in der offenen Kategorie vorgeschrieben?
Einen festen Meterwert gibt es nicht. Vorgeschrieben ist ununterbrochener Sichtkontakt zur Drohne ohne Hilfsmittel, vom Start bis zur Landung. Ausnahmen sind der Follow-me-Modus in A1 (bis 50 Meter) und ein UA-Beobachter direkt neben Ihnen. Wie weit Sie fliegen können, hängt von der Größe der Drohne, der Sicht und vorhandenen Hindernissen ab.
Darf ich bei Regen mit der Drohne fliegen?
Das hängt von Ihrer Drohne ab. Die Regeln der offenen Kategorie verweisen auf die Herstelleranweisungen, und viele Handbücher schließen Flüge bei Regen oder Schnee aus. Ist im Handbuch kein Wasserschutz angegeben, sollte die Drohne bei Niederschlag am Boden bleiben.




